Energiewissen

So funktioniert die Energiepreisbremse

Wird die Energie knapp, steigen die Preise. Aus der Politik kommen Maßnahmen, die diese Preissteigerungen abfedern sollen. Die Umsetzung ist sehr kompliziert, weil in Millionen Kundenverträge und Abrechnungsvereinbarungen eingegriffen werden muss.

200 Milliarden Euro. So viele neue Schulden darf der Bund maximal aufnehmen, um die Mehrausgaben der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Unternehmen durch die hohen Energiepreise bestmöglich abzufedern. Darauf haben sich der Bund und Länder Anfang November 2022 geeinigt. Im Kreditrahmen des „Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds“ sind unter anderem Gelder für die Strom- und Gas-/Wärmepreisbremse eingeplant. Allein für die Gas-/Wärmepreisbremse sind dabei 50 Milliarden Euro vorgesehen. Das Gesetz wurde nun am 16. Dezember 2022 final im Bundesrat verabschiedet.

Abwicklung von Strom- und Gaspreisbremse komplex

Als erste Entlastungsmaßnahme wurde bereits die Mehrwertsteuer auf die Lieferung von Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Maßnahme gilt seit Oktober 2022. Außerdem gab es für die Haushaltskunden eine Soforthilfe im Dezember, die gestiegene Kosten bei Gas und Fernwärme für Dezember, Januar und Februar abmildert. Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird diese Hilfe etwa in Höhe des Dezemberabschlags für die Gasrechnung erfolgen. Für die Preisbremsen gilt Folgendes: Ab März 2023 bis April 2024 wird Gas für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen noch 12 Cent, Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde kosten. Diese Preise gelten für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den Verbrauch, der dieses Kontingent übersteigt, muss weiterhin der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gezahlt werden. Außerdem gibt es eine weitere Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023, die im März umgesetzt wird.

Ganz ähnlich ist auch die Strompreisbremse ausgestaltet. Für den Strom zahlen vor allem private Haushalte demnach nicht mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde– aber nur für 80 Prozent des für die Abschläge zu Grunde gelegten Verbrauchs. Diese Prognose richtet sich nach dem Vorjahresverbrauch. Ist der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis mit dem Energieversorger höher wird die Differenz aus dem Fond finanziert und gezahlt. Die Abwicklung erfolgt über die Energieversorger und wird die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht belasten. Unternehmen mit größeren Verbräuchen und Industriekunden müssen für 70 Prozent des Stromverbrauchs 13 Cent zahlen. Zusätzlich wird der Anstieg der sogenannten Netzentgelte gedämpft. Einen Anteil des Überschusserlöses, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen, schöpft der Bund beginnend zum 1. Dezember 2022 ab, um einen Teil der Strompreiszahlung zu finanzieren. Die Strompreisbremse wird im März 2023 umgesetzt und gilt zunächst bis Ende 2023. Auch für die Monate Januar und Februar gibt es rückwirkend eine Entlastung für Strom.

Zur Veranschaulichung der Energiepreisbremsen schauen Sie doch in unseren Erklärfilm rein:

Berechnen Sie Ihre Entlastung

Um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein, nutzen Sie unseren Strom- und Gaspreisbremsenrechner, den Sie auf der BDEW-Startseite finden. Der Rechner ermöglicht Ihnen auf Basis Ihres Vorjahresverbrauches eine Schätzung Ihrer monatlich anfallenden Kosten für Gas und Strom. Befüllen Sie den Rechner dazu mit Ihrem letzten Jahresverbrauch (kWh pro Jahr), Ihrem aktuellen monatlichen Brutto-Grundpreis (Euro pro Monat) sowie dem aktuellen Brutto-Arbeitspreis (ct pro kWh). Wählen Sie außerdem Ihr individuelles Einsparpotential aus, wenn Sie annehmen, dass Sie Energie einsparen können. Die errechneten Ergebnisse dienen als Beispiele. Die tatsächlichen monatlichen Abschlagszahlungen können davon abweichen. Mit unserem interaktiven Rechner lassen sich die monatlichen Einsparungen durch die Preisbremsen berechnen. 

Ursprünglich sollten Strom- und Gaspreisbremse schon am 18. November 2022 vom Bundeskabinett und Anfang Dezember vom Bundestag beschlossen werden. Das beschlossene Konzept mit der Abwicklung über die Energieversorger ist sehr komplex, vor allem im Strombereich.

Insgesamt ist die Umsetzung der Entlastungen durch die Preisbremsen für Strom- und Gasversorger eine riesige Herausforderung. Zu unterschiedlich sind die Millionen von Verträgen, zu komplex die Anforderungen an das IT-System, um die einzelnen Entlastungsbeträge für Millionen von Kunden zu bestimmen. Daher kann es bei in einigen Fällen ggf. zu Verzögerungen bei den Informationsschreiben im März kommen.

Stand: Dezember 2022

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