Energiewissen
So bilden sich Strom- und Gaspreis
Beschaffung, Steuern, Netzentgelte: Der Preis für eine Kilowattstunde Strom hat viele Komponenten. Ähnlich komplex bildet sich der Gaspreis. Die Details.
So bildet sich der Strompreis
Der Preis für eine Kilowattstunde Strom setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- der Beschaffung und Vertrieb,
- Steuern, Abgaben und Umlagen sowie
- Netzentgelten.
Die Gewichtung der einzelnen Preisbestandteile verändert sich, wenn sich einzelne Preisbestandteile in der Höhe verändern. Etwa die Hälfte entfällt auf Beschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen.
Hinzu kommen die Kosten für die Nutzung der Stromnetze, ähnlich wie bei einer Maut. Diese sogenannten Netzentgelte tragen die Verbraucherinnen und Verbraucher. Dieser Teil der Kosten wird reguliert. Er setzt sich beispielsweise aus Investitionen in die Übertragungs- und Verteilernetze Wartungsarbeiten, aber auch Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung zusammen. Auch der Betrieb der Netzinfrastruktur ist aufwendig und in den Netzentgelten berücksichtigt: Die Netzbetreiber müssen genau darauf achten, dass zu jedem Zeitpunkt genau die richtige Menge Strom fließt. Denn das Netz darf weder über-, noch unterlastet sein.
Staatliche Erhebungen auf eine Kilowattstunde Strom
Außerdem werden Kosten für Steuern, Abgaben und Umlagen erhoben. Sie machen aktuell gut 29,2 Prozent des gesamten Strompreises aus. Dazu zählen:
Die Konzessionsabgabe: Diese Abgabe variiert von Netzgebiet zu Netzgebiet und liegt etwa zwischen 1,32 und 2,39 Cent/kWh. Sie bezeichnet die Zahlungen an die Kommune, die für die Nutzung von Straßen und Wegen für den Betrieb von Strom- und Gasleitungen erhoben werden.
Strom-, bzw. Energiesteuer: Eine Steuer auf den Energieverbrauch. Sie liegt im Jahr 2022 bei 2,05 Cent/kWh.
KWK-Umlage: Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – steht für eine Technologie, die einen Vorgang effizienter machen soll: Durch sie wird die bei der Stromerzeugung gewonnene Wärme zum Heizen weiterverwendet. Ohne die KWK sind das zwei getrennte Prozesse, für die jeweils Brennstoff genutzt werden müsste. Im Jahr 2022 liegt die KWK-Umlage bei 0,378 Cent/kWh, 2023 bei 0,357 Cent/kWh.
19 Abs. 2 StromNEV-Umlage: Hiermit wird die Entlastung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten gesetzlich finanziert. Die aus diesen Entlastungen entstehenden Kosten werden bundesweit an alle Letztverbraucher weitergegeben. Sie liegt im Jahr 2022 bei 0,437 Cent/kWh, ab Januar 2023 bei 0,417 Cent/kWh.
Offshore-Netzumlage: Eine Art Versicherung gegen Risiken aus der Anbindung von Offshore-Windparks ans Netz. Sie finanziert also Einnahmeausfälle und entschädigt die Betreiber der Windparks. Für das Jahr 2023 wird sie bei 0,591 Cent/kWh liegen.
Umlage für abschaltbare Lasten nach §AbLaV: Mit der Umlage wurden die Anbieter von Abschaltleistung aus abschaltbaren Lasten vergütet, falls der Netzbetreiber diese zum Zweck der Systemstabilisierung abruft. Im Jahr 2022 lagen fielen dafür Kosten von 0,003 Cent/kWh an. Ab dem Jahr 2023 wird die Umlage nicht mehr erhoben.
Mehrwertsteuer: Wie auf so gut wie alle Produkte in Deutschland wird auch auf Strom eine Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent erhoben. Als Basis gilt der gesamte Strompreis.
So bildet sich der Gaspreis
Anders als beim Strompreis besteht der Preis für Erdgas zu einem Großteil aus den Beschaffungskosten, Vertrieb, Service und Dienstleistungen. Wie beim Strompreis schwankt die Gewichtung der einzelnen Preisbestandteile stetig.
Im Jahr 2022 liegt Anteil für Beschaffung/Vertrieb bei durchschnittlich 67 Prozent. Hinzu kommen Steuern und Abgaben, inklusive des CO2-Preises. Die durchschnittlichen Gesamtkosten an Steuern, Abgaben und CO2-Bepreisung betragen aktuell 23 Prozent bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (bei Einfamilienhäusern), sowie 24 Prozent bei einem Jahresverbrauch von 80.000 Kilowattstunden (bei Mehrfamilienhäusern). Hinzu kommen wie auch beim Strompreis die regulierten Netzentgelte, also die „Mautgebühren“ für die Nutzung der Netzinfrastruktur.
Ein Beispiel: Wer eine Kilowattstunde Gas verbraucht, zahlt im 3. Quartal 2022 in einem Mehrfamilienhaus durchschnittlich 12,47 Cent für Beschaffung und Vertrieb, 1,34 Cent für Netzentgelte und 3,96 Cent an Steuern und Abgaben. Insgesamt kommt so ein Preis von 17,77 Cent zusammen. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum des Jahres 2021 waren es noch 6,17 Cent – also weit weniger als die Hälfte.
Stand: Januar 2023